Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lektorat und Korrektorat
I. Allgemeines
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit den Kunden des Lektorats Susanne Sperlich-Hülsebenck, Lichtblick.Text, nachfolgend Auftragnehmerin genannt. Die AGB werden vom Kunden, im Nachfolgenden Auftraggeber, durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehungen. Sie gelten also für jeden einzelnen Auftrag und auch für künftige Geschäfte.
II. Vertragsschluss und Umfang der Leistung
(1) Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer kommt zustande, wenn der Auftraggeber das vom Auftragnehmer abgegebene Angebot/Anfrage durch schriftliche Erklärung angenommen hat oder der Eingang des zu korrigierenden Textes/Unterlagen schriftlich bestätigt wird. Der Schriftform im Sinne dieser AGB genügt die übermittlung per Fax oder E-Mail.
(2) Für die Art der Leistung gelten ausschließlich die schriftlich vereinbarten Leistungen. Der Umfang der Leistungen bestimmt sich nach den vorliegenden AGB.
(3) Die Auftragnehmerin bietet folgende Dienstleistungen an: die überprüfung von Texten/Vorlagen hinsichtlich Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik (Korrektorat) und zusätzlich zum Korrektorat die überprüfung von Verständlichkeit und Stil (Lektorat). Die Dienstleistungen werden ausschließlich auf der Grundlage des Dienstvertragsrechts gem. §§ 611 ff. BGB angeboten.
(4) Das Ziel der Leistungen der Auftragnehmerin ist die höchstmögliche Reduzierung aller vom Auftraggeber verursachten Fehler im Ausgangstext (Korrektorat) und Vorschläge zur Verbesserung von Verständlichkeit und Stil (Lektorat). Dies bedeutet, dass der/die Text/ Vorlage des Auftraggebers im oben beschriebenen Umfang geprüft wird und die Korrekturen/Vorschläge in einer für den Auftraggeber nachvollziehbaren Art und Weise gekennzeichnet werden.
(5) Dem Auftraggeber ist bekannt und er erkennt es ausdrücklich an, dass eine hohe Fehlermenge im Ausgangstext sowie ein durch den Auftraggeber bewirkter Zeitdruck beim Korrigieren seitens der Auftragnehmerin das unter Punkt (4) genannte Ziel beeinträchtigen können, sodass auch nach Abschluss der Arbeiten immer noch ein gewisser Rest an Fehlern im Text verbleiben kann.
(6) Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, die ihr übertragenen Arbeiten persönlich vorzunehmen. Sie kann diese auch von unabhängigen Lektoren vornehmen lassen. Diese werden von der Auftragnehmerin hinsichtlich ihrer Qualitäten geprüft. Im Falle der übertragung auf einen weiteren Lektor entstehen ausschließlich vertragliche Beziehungen zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber. Es entstehen keine Rechtsbeziehungen zwischen dem weiteren Lektor und dem Auftraggeber.
III. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich mitzuteilen, wofür er den korrigierten Text verwenden will, z. B. ob der Text einem Zweck dienen soll, bei dem eine besondere Korrektur der Texte durch die Auftragnehmerin von Bedeutung ist (rechtliche Zwecke, hohe Auflage usw.). Für den Fall, dass der Auftraggeber den korrigierten Text für einen anderen Zweck verwendet als den, für den er ihn in Auftrag gegeben hat, hat der Auftraggeber keinerlei Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Auftragnehmerin. Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Terminologie wünscht, muss er dies der Auftragnehmerin, bei gleichzeitiger übermittlung der erforderlichen Unterlagen, schriftlich bekannt geben, ebenso bei fremdsprachigen Begriffen und Fachwörtern.
Besondere Schreibweisen, die vom jeweils aktuellen Rechtschreib-DUDEN abweichen und nicht korrigiert werden sollen, liegen in der Entscheidungsgewalt des Kunden.
(1) Die zur Verfügung gestellten Ausgangstexte und Unterlagen müssen vollständig, leserlich und in einer verständlichen Form vorgelegt werden.
IV. Preise und Zahlung
(1) Preise werden individuell in schriftlicher Form vereinbart. Es erfolgt eine Orientierung an der im Internet unter www.lichtblicktext.de veröffentlichten Preisliste, es gilt das vereinbarte Angebot.
(2) Nach Abschluss der Dienstleistung wird die gesamte Arbeit in Rechnung gestellt. Bei umfangreicheren Arbeiten oder mehreren Aufträgen eines Auftraggebers erfolgt eine Abrechnung mit dem Ende jedes Kalendermonats.
(3) Die Auftragnehmerin behält sich vor, bereits nach Vertragsabschluss und vor Beendigung der Arbeiten einen Vorschuss i. H. v. 20 % des zu erwartenden Auftragswertes abzurechnen.
(4) Der Auftraggeber kommt spätestens 1 Woche nach Erhalt der Rechnung mit den entsprechenden gesetzlichen Folgen in Verzug.
V. Lieferung
(1) Hinsichtlich der Frist für Lieferung des korrigierten Textes sind ausschließlich die beiderseitigen schriftlichen oder mündlichen Erklärungen maßgebend. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des von der Auftragnehmerin angenommenen Auftrages, so hat der Auftraggeber dies im Vorhinein ausdrücklich schriftlich bekannt zu geben.
(2) Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen im angegebenen Umfang (u. a. Ausgangstext und alle erforderlichen Hintergrundinformationen) sowie die Einhaltung der Verpflichtungen nach II. (1). Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Die Auftragnehmerin teilt dies dem Auftraggeber unverzüglich mit.
(3) Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Lieferfrist als absolute Ausschlussfrist schriftlich vereinbart worden ist und die Voraussetzungen unter IV. (2) erfüllt worden sind.
(4) Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung entsprechend der Versandart, in der der Text der Auftragnehmerin zugegangen ist.
(5) Die mit der Lieferung (Übermittlung) verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber.
VI. Höhere Gewalt
Für den Fall der höheren Gewalt hat die Auftragnehmerin den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl die Auftragnehmerin als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch der Auftragnehmerin Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu erstatten.
Als höhere Gewalt gilt der Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die nachweislich die Möglichkeit der Auftragnehmerin, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.
VII. Mängelhaftung
(1) Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die Korrekturen so sorgfältig auszuführen, dass sich möglichst keine Fehler im Text mehr befinden. Für sachliche, fachliche oder inhaltliche Mängel, die die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat, wird keinerlei Haftung übernommen. Die Auftragnehmerin haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Ein nach Auffassung des Auftraggebers mangelhaft erfüllter Auftrag ist vom Auftraggeber umgehend, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, schriftlich gegenüber der Auftragnehmerin zu reklamieren. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Tages, an dem der korrigierte Text dem Auftraggeber zugegangen ist. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein schriftlicher detaillierter Einwand, so gilt der Auftrag als vertragsgemäß durchgeführt.
(3) Sofern sich ein Mangel trotz Beachtung der obigen Sorgfalt zeigen sollte und dieser Mangel nicht als unwesentlich anzusehen ist, so verpflichtet sich die Auftragnehmerin, den gesamten Text innerhalb einer angemessenen Frist nachzuprüfen. Ein Mangel ist dann wesentlich, wenn sich auf fünf Seiten (mit durchschnittlich 30 Zeilen und jeweils 60 Anschlägen pro Zeile) durchschnittlich ein Fehler befindet.
(4) Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen, sofern der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.
(5) Wenn der Auftraggeber Vorschläge bzgl. des durchgeführten Lektorats (Verständlichkeit, Stil usw.) ablehnt, so ist dies als Grund für die Reklamation ausgeschlossen.
VIII. Schadensersatz
(1) Alle Schadensersatzansprüche gegen die Auftragnehmerin sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist, der Höhe nach auf den Nettorechnungsbetrag beschränkt. Bei Nettorechnungsbeträgen von unter 100 € wird die Haftung abweichend von Satz 1 auf 100 € begrenzt.
(2) Eine Schadensersatzpflicht tritt nur ein, wenn der Schaden durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der Auftragnehmerin verursacht worden ist. Eine Haftung für entgangenen Gewinn und Folgeschäden o. ä. wird ausgeschlossen.
(3) Sofern die Auftragnehmerin eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden abgeschlossen hat, so sind Schadensersatzansprüche der Höhe nach auf den Betrag begrenzt, welchen die Versicherung im konkreten Fall ersetzt.
(4) Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden am Text oder dessen Verlust, egal aus welcher Ursache (bspw. durch elektronische Datenübertragung, Viren und andere Schädlingsprogramme, Schäden oder Inkompatibilität in Hard- oder Software, den Postweg usw.).
(5) Ferner haftet die Auftragnehmerin nicht für rechtswidrige Inhalte der zu bearbeitenden Texte (bspw. Verletzung des Urheberrechts, der Persönlichkeitsrechte Dritter, Straftaten oder verfassungsfeindliche äußerungen). Werden der Auftragnehmerin erst nach Abschluss des Vertrages solche Inhalte bekannt, so hat sie das Recht, sofort vom Vertrag zurückzutreten. Die bis dahin erbrachten Leistungen zahlt der Auftraggeber im vollen Umfang.
IX. Verschwiegenheitspflicht
Die Auftragnehmerin ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie sichert die Wahrung der Vertraulichkeit über den Inhalt der Texte zu. Sofern die Korrekturen nicht von ihr selbst erfolgen, sondern von unabhängigen Lektoren, die von ihr beauftragt werden, so sind diese Personen zur Verschwiegenheit durch sie verpflichtet worden. Für die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung durch die Beauftragten haftet die Auftragnehmerin nicht, ausgenommen bei grobem Verschulden bei der Auswahl des Beauftragten. Eine 100-prozentige Vertraulichkeit kann, insbesondere durch die Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin (insbesondere E-Mail), leider nicht garantiert werden. Die Auftragnehmerin oder ein von ihr beauftragter Lektor haften für solche Eingriffe Dritter nicht.
Im Interesse des Kunden ist die Auftragnehmerin oder ein von ihr beauftragter Lektor berechtigt, aber nicht verpflichtet, Sicherungskopien des Ausgangs- und Zieltextes anzulegen und diese aufzubewahren.
X. Gerichtsstand Für das Vertragsverhältnis zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle Ansprüche Ulm. Dies gilt für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sowie gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder für Personen, die nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
XI. Schlussbestimmungen
(1) Der Auftraggeber teilt der Auftragnehmerin alle änderungen und Ergänzungen, die sich auf die Durchführung der Leistungen (z. B. Umzug, änderung der E-Mail-Adresse) und auf das Vertragsverhältnis (Namensänderung) auswirken, unverzüglich schriftlich unter der Anschrift Susanne Sperlich-Hülsenbeck, Bollingerstr. 45, 89134 Blaustein oder per E-Mail an info@lichtblicktext.de mit.
(2) Alle änderungen zu diesen AGB und alle Sondervereinbarungen müssen schriftlich erfolgen, dies gilt auch für eine änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
(3) Sind oder werden Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit im übrigen nicht berührt. In diesem Fall ist die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten Regelungszielen am nächsten kommt. Gleiches gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.
Widerrufsbelehrung
Sofern Sie Verbraucher i. S. von § 13 BGB sind, können Sie Ihre Vertragserklärung nach Maßgabe der nachfolgenden Belehrung widerrufen:
I. Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Susanne Sperlich-Hülsenbeck/Bollingerstr. 45/89134 Blaustein